Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen


Beglaubigte Übersetzungen in und aus dem Türkischen.

Beglaubigte Übersetzungen in den Sprachrichtungen Türkisch --> Deutsch und Deutsch --> Türkisch.


Als allgemein ermächtigter Übersetzer bin ich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen in den Sprachkombinationen Türkisch-Deutsch und Deutsch-Türkisch anzufertigen. Eine von mir beglaubigte Übersetzung wird von öffentlichen Institutionen wie z. B. Hochschulen, Behörden und Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland und in der Türkei anerkannt.

Durch das Landgericht Hannover bin ich allgemein ermächtigt sowie durch das Generalkonsulat der Republik der Türkei in Hannover und durch das türkische Generalkonsulat in München vereidigt.


Eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von mir bestätigt wurde, wird gemäß Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 auch im EU-Ausland anerkannt.


Beachten Sie bitte, dass beglaubigte Übersetzungen, die in Deutschland angefertigt werden, überbeglaubigt oder legalisiert werden müssen, damit sie im Nicht-EU-Ausland (z. B. Türkei) anerkannt werden.

Weitere Informationen dazu >> hier.

In nur 3 Schritten zur beglaubigten Übersetzung

– Bundesweit –


1. Ihre Anfrage

Senden Sie uns Ihre zu übersetzenden Dokumente zur Einsicht zu. Vorzugsweise eingescannt oder als Textdokument (in allen gängigen Formaten) per E-Mail. Ihre Dokumente können Sie uns auch gut leserlich abfotografiert via WhatsApp, Signal, Facebook-Messenger oder Telegram an die Rufnummer 004915777339327 senden.


2. Unser Angebot

Nach Sichtung der zu übersetzenden Ausgangstexte erhalten Sie von uns, in der Regel innerhalb von 48 Stunden, ein unverbindliches und kostenloses Angebot mit Nennung der Bearbeitungsdauer.


3.  Auftragserteilung, Zahlung und Lieferung

Sollte unser Angebot Ihren Vorstellungen entsprechen, bestätigen Sie uns den Auftrag und Sie erhalten umgehend unsere Rechnung. Nachdem der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, werden Ihre Dokumente übersetzt und Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb der angegebenen Lieferzeit per Post an die von Ihnen genannte Lieferanschrift.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?


Beglaubigte Übersetzungen (auch „bestätigte Übersetzung” oder „bescheinigte Übersetzung” genannt) werden in der Regel im In- und Ausland für amtliche Zwecke – insbesondere im Rechtsverkehr – benötigt. In Deutschland dürfen sie nur von gerichtlich beeidigten, ermächtigten bzw. vereidigten (je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnung) Urkundenübersetzern angefertigt werden. Mit seiner Unterschrift, seinem Beglaubigungsvermerk (auch Bestätigungsvermerk oder Beglaubigungsformel genannt) und seinem Stempel bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung sowie deren Übereinstimmung mit dem vorgelegten Original.


Eine beglaubigte Übersetzung ist nicht zu verwechseln mit einer Apostille, einer Überbeglaubigung, einer konsularischen Legalisation, einer notariellen Beglaubigung/Beurkundung oder einer beglaubigten Abschrift.

Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei deutschen Behörden und Gerichten


Nutzung türkischer Urkunden in Deutschland

Damit beglaubigte Übersetzungen türkischer Schriftstücke und Urkunden in Deutschland anerkannt werden können, müssen diese von einem gerichtlich beeidigten, ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt werden.

Beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei türkischen Behörden und Gerichten

Nutzung deutscher Urkunden in der Türkei


Es gibt keine international einheitliche Regelung über den Beglaubigungsvorgang. Die Anforderungen für die Anerkennung beglaubigter Übersetzungen sind daher von Land zu Land unterschiedlich. Übersetzungen von Übersetzern, die durch hiesige Gerichte beeidigt/ermächtigt/vereidigt sind, werden in der Türkei nur dann anerkannt, wenn die Übersetzer zusätzlich auch bei einem türkischen Konsulat in Deutschland zugelassen sind, und wenn ihr Beglaubigungsvermerk, ihre Unterschrift und ihr Stempel, deren Muster bei den entsprechenden Konsulaten hinterlegt sind, vom zuständigen Konsularbeamten bestätigt wird (umgangssprachlich auch Überbeglaubigung genannt). Das heißt, die Unterschrift des Übersetzers muss durch das jeweilige türkische Konsulat legalisiert werden.


Zu den häufigsten Schriftstücken und Urkunden, deren Übersetzungen beglaubigt werden müssen, gehören:

- Gerichtsurteile
- Verträge
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Personenstandsurkunden
- Polizeiliche Führungszeugnisse
- Zeugnisse u. Diplome
- Anklageschriften

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie unter folgendem Link:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und erstellt. Gesetze und Vorschriften können sich jedoch von Zeit zu Zeit ändern. Daher übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier zusammengestellten Informationen keine Rechtsberatung darstellen.

Für weitere Informationen über beglaubigte Übersetzungen oder für ein kostenloses und unverbindliches Angebot
kontaktieren Sie uns bitte über
info@tuerkisch-uebersetzungen.com oder rufen Sie uns an.


Ihr Türkisch-Übersetzer

für beglaubigte Übersetzungen

Zu unserem Übersetzungsservice gehören auch:

Übersetzung von Rechtstexten in und aus dem Türkischen.
Juristische Übersetzungen
Technik-Übersetzer für Türkisch.
Technische Übersetzungen
Medizinische Übersetzungen für Türkisch-Deutsch.
Medizinische Übersetzungen
Audiovisuelle Übersetzungen Türkisch

Audiovisuelle Übersetzungen

Share by: