Als allgemein ermächtigter Übersetzer bin ich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen in den Sprachkombinationen Türkisch-Deutsch und Deutsch-Türkisch anzufertigen. Eine von mir beglaubigte Übersetzung wird von öffentlichen Institutionen wie z. B. Hochschulen, Behörden und Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland und in der Türkei anerkannt.
Durch das Landgericht Hannover bin ich allgemein ermächtigt sowie durch das Generalkonsulat der Republik der Türkei in Hannover und durch das türkische Generalkonsulat in München vereidigt.
Eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von mir bestätigt wurde, wird gemäß Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 auch im EU-Ausland anerkannt.
Beachten Sie bitte, dass beglaubigte Übersetzungen, die in Deutschland angefertigt werden, überbeglaubigt oder legalisiert werden müssen, damit sie im Nicht-EU-Ausland (z. B. Türkei) anerkannt werden.
Weitere Informationen dazu
>> hier.
1. Ihre Anfrage
Senden Sie uns Ihre zu übersetzenden Dokumente zur Einsicht zu. Vorzugsweise eingescannt oder als Textdokument (in allen gängigen Formaten) per E-Mail. Ihre Dokumente können Sie uns auch gut leserlich abfotografiert via WhatsApp, Signal, Facebook-Messenger oder Telegram an die Rufnummer 004915777339327 senden.
2. Unser Angebot
Nach Sichtung der zu übersetzenden Ausgangstexte erhalten Sie von uns, in der Regel innerhalb von 48 Stunden, ein unverbindliches und kostenloses Angebot mit Nennung der Bearbeitungsdauer.
3. Auftragserteilung, Zahlung und Lieferung
Sollte unser Angebot Ihren Vorstellungen entsprechen, bestätigen Sie uns den Auftrag und Sie erhalten umgehend unsere Rechnung. Nachdem der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist, werden Ihre Dokumente übersetzt und Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb der angegebenen Lieferzeit per Post an die von Ihnen genannte Lieferanschrift.
Beglaubigte Übersetzungen (auch „bestätigte Übersetzung” oder „bescheinigte Übersetzung” genannt) werden in der Regel im In- und Ausland für amtliche Zwecke – insbesondere im Rechtsverkehr – benötigt. In Deutschland dürfen sie nur von gerichtlich beeidigten, ermächtigten bzw. vereidigten (je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnung) Urkundenübersetzern angefertigt werden. Mit seiner Unterschrift, seinem Beglaubigungsvermerk (auch Bestätigungsvermerk oder Beglaubigungsformel genannt) und seinem Stempel bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung sowie deren Übereinstimmung mit dem vorgelegten Original.
Eine beglaubigte Übersetzung ist nicht zu verwechseln mit einer Apostille, einer Überbeglaubigung, einer konsularischen Legalisation, einer notariellen Beglaubigung/Beurkundung oder einer beglaubigten Abschrift.
Nutzung türkischer Urkunden in Deutschland
Damit beglaubigte Übersetzungen türkischer Schriftstücke und Urkunden in Deutschland anerkannt werden können, müssen diese von einem gerichtlich beeidigten, ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt werden.
Nutzung deutscher Urkunden in der Türkei
Es gibt keine international einheitliche Regelung über den Beglaubigungsvorgang. Die Anforderungen für die Anerkennung beglaubigter Übersetzungen sind daher von Land zu Land unterschiedlich. Übersetzungen von Übersetzern, die durch hiesige Gerichte beeidigt/ermächtigt/vereidigt sind, werden in der Türkei nur dann anerkannt, wenn die Übersetzer zusätzlich auch bei einem türkischen Konsulat in Deutschland zugelassen sind, und wenn ihr Beglaubigungsvermerk, ihre Unterschrift und ihr Stempel, deren Muster bei den entsprechenden Konsulaten hinterlegt sind, vom zuständigen Konsularbeamten bestätigt wird (umgangssprachlich auch Überbeglaubigung genannt). Das heißt, die Unterschrift des Übersetzers muss durch das jeweilige türkische Konsulat legalisiert werden.
Zu den häufigsten Schriftstücken und Urkunden, deren Übersetzungen beglaubigt werden müssen, gehören:
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie unter folgendem Link:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718
Für weitere Informationen über beglaubigte Übersetzungen oder für ein
kostenloses und unverbindliches Angebot
kontaktieren Sie uns bitte über
info@tuerkisch-uebersetzungen.com oder rufen Sie uns an.
Schulenburger Landstr. 216
30419 Hannover
Telefon: +49 (0)511 / 47 39 634
Mobil: +49 (0)157 / 77 33 93 27
E-Mail:
info@tuerkisch-uebersetzungen.com
Bürozeiten
Dienstags - Freitags: 15:00 - 19:00 Uhr
Nur nach tel. Terminvereinbarung
Telefon: +49 (0)511 / 47 39 634
Mobil: +49 (0)157 / 77 33 93 27
E-Mail:
guenzburg@tuerkisch-uebersetzungen.com
Bürozeiten
Montags - Freitags: 10:00 - 18:00 Uhr
Nur nach tel. Terminvereinbarung
Impressum | Datenschutz | AGB | Jobs
Copyright 2020 - Businessdolmetscher. Alle Rechte vorbehalten.